Beitragsordnung

Surf Club München e.V.

Letzte Fassung: 28.10.2025
Beschlossen durch das Präsidium am: 28.10.2025


Das Präsidium des Surf Club München hat die nachfolgende Beitragsordnung in seiner Sitzung am 28.10.2025 beschlossen:

§ 1 Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr. 

(2) Der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 50,00 Euro pro Kalenderjahr. 

(2) Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder kann von den Fördermitgliedern frei gewählt

werden, beträgt allerdings mindestens 200,00 Euro pro Kalenderjahr.

§ 2 Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge, Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird mit der wirksamen Aufnahme in den Verein erstmalig fällig. In den Folgejahren wird der Mitgliedsbeitrag jeweils nach einem Kalenderjahr zum Eintrittsdatum fällig.

(2) Für den Einzug des Mitgliedsbeitrags ist dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug die erforderliche Deckung aufweist. Kommt es aufgrund von Umständen, die das Mitglied zu vertreten hat, zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§ 3 Umlagen

Das Präsidium kann in Ausnahmefällen Umlagen beschließen. Im Beschluss des Präsidiums zur Erhebung der Umlage sind der Zweck und die Höhe der Umlage anzugeben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch das Präsidium in Kraft.